Spielberechtigung
Spielberechtigt sind nur Spieler, die eine gültige Mitglieds- bzw. Spielberechtigungs-Karte besitzen. Spielberechtigt ist man nur in der Stunde, für die diese Karte angehängt ist. Es ist nicht statthaft, mit seiner Karte während einer Trainerstunde bereits einen anderen Platz „vorzubelegen”.
Es ist auch unzulässig, 2 Stunden hintereinander auf den Plätzen 1 und/oder 2 Einzel zu spielen. Werden die Plätze 10 Minuten nach dem offiziellen Spielbeginn nicht bespielt, können der oder die fehlenden Partner von jedem Spielberechtigten zu diesem Zeitpunkt ersetzt werden. Die Spieldauer beträgt 50 Minuten, die restlichen 10 Minuten sind der Platzpflege vorbehalten.
Platz 1, 2 und/oder 3 können durch Vorstandsbeschluss für erforderliche Meden-, Freundschafts- und Turnierspiele belegt werden. Für Trainingszeiten mit den offiziellen Vereinstrainern stehen die Plätze 1 und 2 zur Verfügung.
Die Plätze 1 und 2 dürfen maximal 75 Minuten vor Spielbeginn belegt werden. Die gültigen Karten sind am Platzbelegungsbrett anzuhängen.
Ranglistenspiele
Platz 3 darf pro Person nur 1x die Woche und bis zu einer Woche im voraus für eine Spielstunde belegt werden. Diese Belegung ist im ausgehängten Belegungsplan einzutragen. Ranglistenspiele dürfen nur auf Platz 3 ausgetragen werden. Auch diese Spiele sind im Belegungsplan einzutragen (bis zu 10 Tagen im Voraus). Sie müssen mit einem „R“ gekennzeichnet werden. Für Ranglistenspiele sind 2 Stunden vorzusehen. Es ist nicht statthaft, wegen eines Ranglistenspieles eine bestehende Eintragung zu streichen. Die Medenmannschaften dürfen zusätzlich pro Mannschaft 2 Stunden in der Woche für Mannschaftstraining reservieren (ebenfalls bis zu 10 Tagen im voraus).
Jugendliche
Jugendliche unter 18 Jahre sind montags bis freitags bis 18.oo Uhr spielberechtigt; ausgenommen Ranglistenspiele für die Erwachsenenrangliste. An Wochenenden gibt es keine Zeitbegrenzung für Jugendliche.
Gäste
Gäste sind von montags bis donnerstags, 7.oo bis 16.oo Uhr, sowie freitags, 7.oo bis 12.oo Uhr, spielberechtigt; darüber hinaus nur, wenn Mitglieder nicht am Spielbetrieb gehindert werden. Gastspieler tragen sich bitte in die dafür vorgesehenen Gästeliste ein, die am Platzbelegungsbrett aushängt. Auf Platz 1 ist der Spielbetrieb mit Gästen untersagt!
Für erwachsene Gastspieler beträgt die Gebühr pro Person und Stunde 10,00 EURO.
Für jugendliche Gastspieler – bis zu 14 Jahren – beträgt die Gebühr pro Person und Stunde 2,50 EURO.
Bei hoher Platzfrequentierung wird im Sinne des “ FAIR PLAY “ das Doppelspiel empfohlen.
Weisungsbefugnis
Auf der Tennisanlage sind grundsätzlich weisungsbefugt:
a) die Mitglieder des Vorstandes,
b) der Platzwart – für die ihm übertragenen Aufgaben.